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Neue Corona Vorgaben ab dem 22.11.2021

Information der TuS Klein-Welzheim 1908

Mit Wirkung ab dem 22.11.2021 ist bei Vereins-Aktivitäten in Innenräumen pandemiebedingt 2 G+ einzuhalten. Dies gilt insbesondere für das Bürgerhaus Klein-Welzheim, die Sporthalle der Don-Bosco-Schule und Treffen im Vereinsheim der TuS Klein-Welzheim, auch bei Anmietung.

Aufgrund der anhaltend hohen Ansteckungsrate hat der geschäftsführende Vorstand der TuS Klein-Welzheim am 18.11.2021 den Beschluss getroffen, dass 2 G+ einzuhalten ist. Die Geltung betrifft den Zeitraum ab 22.11.2021 bis einschließlich 31.12.21.

2 G+ bedeutet, dass lediglich Geimpfte oder Genesene und mit einem innerhalb der letzten 48 Stunden nachzuweisenden Negativ-Test ausgestattete Personen über 12 Jahren an den oben genannten Aktivitäten teilnehmen dürfen. Ausnahmen von der Impfpflicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen sind zu beachten. Die vorzulegenden Test-Hefte der Schulkinder gelten als ausreichend.

Allen Mitgliedern stehen ausreichend kostenfreie Testmöglichkeiten in Seligenstadt und Mainhausen zur Verfügung. Aus diesem Grund sieht der Vorstand des Vereins es als zumutbare Belastung an, zum Schutz der vulnerablen Gruppen (insbesondere Senioren und Kinder unter 12 Jahren) die Testpflicht anzuordnen, um möglichst die generelle Aussetzung der sportlichen Aktivitäten zu verhindern.

Der Vorstand

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