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Beachtung der HotSpot-Regelung des Landes Hessen im Kreis OF ab 11.01.2022

Aufgrund der im Kreis Offenbach seit drei Tagen registrierten 7-Tage-Inzidenz von über 350 tritt ab Dienstag, den 11.01.2022 die Regelung des §27 (1) 6. der CoSchuV vom 28.12.2021 (siehe Anlage) in Kraft.

Das heißt, ab morgen gilt für den Sport in den Hallen die 2-G+ Regelung – Sportler und Trainer müssen geimpft oder genesen und tagesaktuell getestet sein. Hiervon ausgenommen sind Personen, die bereits eine 3. Impfung als Auffrischung (Booster) vorweisen können und Schüler*innen, die über ein Schülertestheft die Testung nachweisen können.

Für die Sportausübung in ungedeckten Sportstätten gilt ab morgen die 2-G-Regelung (geimpft oder genesen).

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Vorgaben gemäß der CoSchuV.

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